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   VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565   

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https://dejure.org/2022,12810
VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565 (https://dejure.org/2022,12810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565 (https://dejure.org/2022,12810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - 3 ZB 20.1565 (https://dejure.org/2022,12810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 S. 1; VwGO § 102a; BayBeamtVG Art. 46
    Terminsaufhebung, Videoverhandlung, Dienstunfall/Berufskrankheit, Streitwert

  • rewis.io

    Terminsaufhebung, Videoverhandlung, Dienstunfall/Berufskrankheit, Streitwert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18

    Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
    Insoweit wären auch Sitzungspausen mit Rücksprachemöglichkeiten denkbar gewesen (vgl. BVerfG, B.v. 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 - juris Rn. 8), wobei dies allerdings auch die Bereitschaft zur Kooperation auf Seiten der Klägerin vorausgesetzt hätte.
  • BFH, 22.10.2021 - IX B 15/21

    Ablehnung eines "coronabedingten" Terminsverlegungsantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
    Eine Aufhebung des Termins ist grundsätzlich nur geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass vom Beteiligten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 25; BFH, B.v. 22.10.2021 - IX B 15/21 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 26.11.2019 - W 1 K 18.1029

    Keine Benachteiligung im Sinne des AGG durch rechtswidrige Versetzung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
    Wenn die Klägerin weiter andeutet, schon der Aufenthalt im Sitzungssaal bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Würzburg am 26. November 2019 im Verfahren W 1 K 18.1029 habe ihr gesundheitliche Probleme verursacht, hätte sie - wie sonstige von einer längeren Erkrankung betroffene Beteiligte auch - Vorsorge für die Wahrnehmung des Termins dahingehend treffen müssen, dass sie ihren Bevollmächtigten den Sachverhalt aus ihrer Sicht besonders genau schildert und diese in die Lage versetzt, die Beweisaufnahme in gleicher Weise zu fördern, wie wenn sie selbst anwesend wäre.
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
    Eine Aufhebung des Termins ist grundsätzlich nur geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass vom Beteiligten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 25; BFH, B.v. 22.10.2021 - IX B 15/21 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 8.21

    Bestimmung eines (allgemeinen) entschädigungsrechtlichen Verfahrensbegriffs;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
    Selbst eine schwere Vorerkrankung eines Beteiligten gebietet nicht per se eine Terminsaufhebung oder -verlegung, sondern stellt (nur) einen angemessen zu berücksichtigenden Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen der Anwendung und Auslegung des "erheblichen Grundes" dar, wobei zu berücksichtigen ist, dass einem Gericht, das Maßnahmen ergreift, um einer zu befürchtenden Schädigung entgegenzuwirken, bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (BVerwG, B. v. 12.1.2022 - 5 B 8.21 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 2 B 128.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Zurückweisung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
    An der Einheitlichkeit des Streitgegenstands ändert weder der das Verwaltungsverfahren in Gang setzende Formblattantrag vom 7. September 2017 noch der in der mündlichen Verhandlung am 26. Mai 2020 zugrunde gelegte Klageantrag etwas (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 2 B 128.09 - BeckRS 2010, 52448).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - 21 A 2244/07

    Anforderungen an die Anerkennung der Erkrankung eines Beamten als Dienstunfall;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
    Die Klägerin formuliert insoweit schon keine Frage, sondern erörtert den vom Verwaltungsgericht herangezogenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vom 16.12.2008 - 21 A 2244/07) und die Frage der Übertragbarkeit der dortigen Erwägungen auf den vorliegenden Fall.
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